AGBs
rks architektur und wohnen – Die EntdeckerTOUREN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Einzel- und Gruppenführungen in Osnabrück und der Region
1.Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) gelten für die Beauftragung von rks architektur und wohnen - Regina Küper-Südhoff, Am Schinkelberg 14, 49191 Belm (im Folgenden kurz: Anbieterin) mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenführungen durch Kunden und Kundinnen (im Folgenden kurz: Teilnehmer). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
1.2 Teilnehmer im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.3 Verbraucher im Sinne der AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Anbieter zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4 Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit dem Anbieter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Teilnehmer, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.
2.Vertragsgegenstand
2.1 Die Anbieterin bietet Einzel- und Gruppenführungen in Osnabrück, der Region Osnabrück und in anderen Städten an. Bei allen Führungen ist eine vorherige Buchung zwingend erforderlich. Inhalte, Umfang, Ort und Termine ergeben sich nach Maßgabe des zwischen der Anbieterin und den Teilnehmern geschlossenen Vertrages.
2.2 Die Anbieterin ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
3.Buchung und Vertragsschluss
3.1 Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigungsmail als Zusammenfassung der Buchung sowie die die entsprechende Rechnung zur Buchung als pdf-Anhang. Die Zahlung erfolgt gemäß 4.2.
3.2 Es besteht die Möglichkeit, die Stadtführungen als individuelle (private) Veranstaltung zu buchen. Eine diesbezügliche Anfrage kann der Teilnehmer telefonisch oder per Mail an [email protected]an die Anbieterin richten. Im Falle einer Buchung erhält der Teilnehmer zeitnah auf elektronischem Wege eine Auftragsbestätigung. Eine Vorauszahlung des Vertragsgesamtpreises ist 14 Werktage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nach Eingang der Gesamtzahlung besteht ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Anbieterin und Teilnehmer; die Auftragsbestätigung allein stellt keinen solchen dar. Der restliche Betrag muss spätestens drei Tage vor Antritt des Stadtabenteuers bei der Anbieterin gutgeschrieben sein. Mit der Anzahlung akzeptiert der Kunde unsere AGBs.
3.3 Der Vertragstext wird von der Anbieterin gespeichert, ist jedoch für den Teilnehmer nicht abrufbar. Die Anbieterin empfiehlt daher dem Teilnehmer, die Buchungsübersicht für die eigenen Unterlagen auszudrucken.
3.4 Grundlage der von der Anbieterin angebotenen Leistungen sind ausschließlich die Angaben auf den Internetseiten unter www.rks-architektur.de bzw. in ihren Flyern/Prospekten. Angaben in Verzeichnissen, die die Anbieterin nicht herausgegeben hat, sind für die Anbieterin und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, es sei denn, dass diese Inhalte ausdrücklich zwischen dem Teilnehmer und der Anbieterin vereinbart worden sind.
3.5 Die Vertragssprache ist deutsch.
4.Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preise der Anbieterin sind in Euro ausgewiesen - es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
4.2 Eine Barzahlung vor Ort ist unter Umständen möglich.
4.3 Im Rahmen einer privat gebuchten Führung ist die Rechnungssumme wie unter 3 dargelegt durch eine Banküberweisung auf folgendes Konto zu senden:
Kontoinhaber: Regina Küper-Südhoff
IBAN: DE62 2655 0105 0009 1488 91 – BIC: NOLADE22XXX
bei der Stadtsparkasse Osnabrück
5.Lieferbedingungen
5.1 Der Teilnehmer erhält zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese Buchungsbestätigung ist zum Tourentermin in digitaler oder ausgedruckter Form mitzubringen.
5.2 Die Stadtführungen sind für Personen ab 12 Jahren geeignet. Jede(r) Minderjährige braucht zur Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sofern diese nicht selbst an der Tour teilnehmen. Hierfür ist eine Einverständniserklärung bitte unterschrieben zum Stadtabenteuer mitzubringen, sonst ist keine Teilnahme möglich.
6.Kein bestehendes Widerrufsrecht bei Dienstleistungen zur Freizeitbetätigung aus Fernabsatzverträgen
6.1 Das Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen als Kunden zustehende Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB bei angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Somit hat der Teilnehmer aufgrund dieser vorbezeichneten Gesetzesnorm hinsichtlich der über die Internetseite unter der URL www.rks-architektur.de oder aus Angeboten in Prospekten/Katalogen der Anbieterin durch ihn – ggf. auch per Telefon oder E-Mail – gebuchten Führungsleistungen und somit geschlossenen Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Somit stellt jede Bestellung bzw. Buchung ein verbindliches Angebot des Teilnehmers dar, das zur Bezahlung der bestellten Tour verpflichtet.
7.Leistungsumfang und Leistungsänderungen
7.1 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Anbieterin und ist in der Leistungsbeschreibung der Anbieterin auf der Website der Anbieterin geregelt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin.
7.2 Bei einer privat gebuchten Stadtführung wartet die Anbieterin max. 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns auf die Teilnehmer. Grundsätzlich liegt die pünktliche Ankunft am Treffpunkt der Stadtführung in der Verantwortung des Teilnehmers. Bei Nicht-Erscheinen kann keine Erstattung gewährt werden.
7.3 Der Teilnehmer ist bei Wegfall einzelner Leistungsteile nicht berechtigt, die Vertragssumme oder Teile davon einzubehalten, wenn für den Leistungswegfall Gründe vorliegen, die nicht von der Anbieterin oder ihren Vertragspartnern zu vertreten sind. Falls die Anbieterin oder ihre Vertragspartner für den Wegfall bestimmter Leistungen verantwortlich sind, ergibt sich für den Teilnehmer das Anrecht auf eine gleichwertige andere Leistung als Ersatz.
8.Haftungsbeschränkung
8.1 Die Anbieterin haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anbieterin haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Anbieterin haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Anbieterin jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Anbieterin haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
8.2 Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden oder im Rahmen der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Achtung! Die Touren führen über öffentliche Straßen und Wege, die sowohl befestigt als auch unbefestigt sein können. Die Touren sind grundsätzlich nicht barrierefrei, nicht geeignet für Rollatoren oder Kinderwagen. Bei Fragen kontaktieren sie uns gerne.
Die Teilnehmer müssen eigenverantwortlich entscheiden, ob sie den Anforderungen gerecht werden.
8.4 Die Anbieterin behält sich vor, unter Drogen stehende / alkoholisierte Teilnehmer und solche, die durch unangemessenes Verhalten aufhalten oder stören, von der Teilnahme an den Stadtführungen auszuschließen, wenn diese den geregelten Fortgang der Tour oder andere Teilnehmer in Gefahr bringen. Der Teilnehmer bzw. die Gruppe hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises der Tour oder des Ticketpreises.
8.5 Den Anweisungen der Anbieterin ist im Rahmen der Veranstaltung Folge zu leisten. Bei Weigerung ist die Anbieterin berechtigt, die Teilnehmer von der Tour auszuschließen. Ein Erstattungsanspruch des Kaufpreises der Tour besteht in diesem Fall nicht.
9.Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/Gebühren
9.1 Sollte eine unbezahlte Transaktion retourniert werden, ist eine Gebühr von 5 € pro unbezahlte Transaktion fällig. Sobald eine Zahlung eines Teilnehmers retourniert wurde, behält sich die Anbieterin vor, entweder alle offenen Beträge, auch von anderen Rechnungen, sofort einzuziehen oder die geschäftliche Vereinbarung zu beenden. Alle persönlichen Daten der Teilnehmer sowie ihre Angaben zu Bankverbindungen etc. werden streng vertraulich behandelt. Die Daten werden nur dem Teilnehmer persönlich oder seinem Finanzinstitut mitgeteilt, wenn es im Kontext einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung wie beispielsweise einer Rücklastschrift eine Anfrage an die Anbieterin stellt.
10.Stornierungen (Rücktritt durch den Teilnehmer)
10.1 Die Anbieterin räumt dem Teilnehmer ohne Vorliegen eines gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgrundes die Möglichkeit der Stornierung der gebuchten Führung nach Maßgabe folgender Regelung ein:
· Die Stornierung muss schriftlich per Mail an [email protected] erfolgen und durch die Anbieterin bestätigt werden.
· Individuelle/private Touren: Bis zum 29. Tag vor dem gebuchten Termin ist eine Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt evtl. getätigte Anzahlungen werden erstattet. Ab dem 28. Tag bis zum 4. Tag vor dem gebuchten Termin wird eine Stornierungsgebühr von 50 % des Vertragsgesamtpreises erhoben. Ab 72 Stunden vor dem gebuchten Termin bzw. bei Nicht-Erscheinen kann keine Erstattung gewährt werden.
11.Rücktritt der Anbieterin/Änderung der Route
11.1 Die Anbieterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, beispielsweise wenn eine Führung aus nicht von der Anbieterin zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
11.2 Im Falle des Rücktritts wird die Anbieterin die Teilnehmer unverzüglich über die Nichtdurchführung der Führung informieren.
11.3 Als Ersatzleistung für die gebuchte Führung kann der Teilnehmer im Falle einer abgesagten Tour zwischen einer Erstattung oder der Teilnahme an einem alternativen Termin wählen, der ihm von der Anbieterin angeboten wird.
11.4 Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern in den vorbezeichneten Fällen nicht zu.
11.5 Zur Abwehr von Gefahren, die sich aufgrund ungünstiger Witterungs- oder Wegebedingungen ergeben können, kann der Stadtführer nach eigenem Ermessen von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Erstattungsanspruch des Teilnehmers entsteht hieraus nicht.
12.Lichtbildaufnahmen
12.1 Mit dem Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages zwischen Anbieterin und Teilnehmer erklärt sich letzterer damit einverstanden, dass während einer EntdeckerTOUR erfolgte Lichtbildaufnahmen/Personenfotos zu Werbezwecken sowohl im Internet als auch in Druckerzeugnissen durch die Anbieterin verwendet werden dürfen.
12.2 Sollte der Auftragnehmer damit nicht einverstanden sein, so hat er dies mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
13.Akzeptanz der AGB
Mit Eingang der Zahlung werden die hier aufgeführten AGBs akzeptiert.
14.Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
14.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Anbieterin. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
14.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Verbraucher, so bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Anbieterin zuständige Gericht.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Aktuelle Fassung: 01.05.2025
Verwender:
rks architektur und wohnen
Dipl.-Ing. Regina Küper-Südhoff
Am Schinkelberg 14, 49191 Bel